Kontoführungsgebühren für Grenzgänger
...die für das Konto in Deutschland mehr als € 16/Jahr pauschal
an Kontoführungsgebühren (bzw. ggf. höhere Gebühren die die Bank für
den Gehaltstransfer aus der Schweiz in Rechnung stellt) absetzen wollen,
....sollten die nachfolgende Tabelle
noch vor dem Beratungstermin ausfüllen:
a) Als Neumandant
-> aber nur wenn Sie von uns dazu aufgefordert worden sind
b) Als Bestandskunde
-> aber nur wenn die Tabelle auch in den Vorjahren notwendig war.
Andernfalls werden von einigen wenigen Sachbearbeitern bei
grenznahen Finanzämtern nur die oben genannten Pauschalen anerkannt.
Generelle Emfehlung: bei grenznahen Finanzämtern sollte man zunächst immer die kompletten Kontoführungsgebühren für das Konto in der Schweiz in Ansatz zu bringen. Nur wenn diese dann vom
Finanzamt auf EUR 16 geküzrt werden sollten Sie die Tabelle im Einspruchsverfahren nachreichen.
Die Praxis hat gezeigt, das die Konten in der Schweiz nur in sehr
geringem Umfang privat genutz werden. Das schein sich auch
bei den meisten Finanzämtern inzwischen herumgesprochen zu haben.
Die Kosten werden daher meistens auch ohne Tabelle zu
100% anerkannt.
Wenn Sie die Tabell nicht ausfüllen (müssen/sollen/möchten):
Sie sollten dann dennoch für den Beratungstermin die Höhe Ihrer
Kontoführungsgebühren u. Auslandsdomizilgebühren für das Konto in der Schweiz zusammenstellen. Außerdem eventuelle Kosten Ihrer Bank in Deutschland, die explizit für dem Empfang von
Überweisungen aus der Schweiz berechnet werden.
Die Tabelle enthält ausführliche Ausfüllhinweise.
Download-link für Open Office:
www.chip.de/downloads/OpenOffice_13004346.html