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Jared Daum
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Differenzkindergeld für Grenzgänger Schweiz

Kindergeldbezug in Deutschland oder der Schweiz und Differenzkindergeld
Kindergeld Schweiz.pdf
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Kindergeldbezug in Deutschland oder der Schweiz?

Es kommt häufig vor, das das Kindergeld im „falschen“
Land bezogen wird. Das kann sehr unangenehme Folgen haben, z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung oder den Verlust des Kindergeldes.
Klären sie daher bitte ob bei Ihnen alles korrekt läuft (vergl. PDF oben). 


(Differenz-) Kindergeld kann in Deutschland ab 01.01.2018 nur noch 6 Monate rückwirkend beantragt werden, bisher betrug die Frist 4-Jahre.
Das kann besonders in den Fällen sehr bitter sein, in denen in der Schweiz zu Unrecht erhaltenes Kindergeld für mehrere Jahre zurückzubezahlen ist, in Deutschland aber im Gegenzug nur für 6 Monate rückwirkend
Kindergeld nachbezahlt wird.

Grenzgänger können Differenzkindergeld in Deutschland erhalten, wenn das Kindergeld in Deutschland höher ist als das die gesetzlichen (nicht freiwilligen) Kinderzulagen aus der Schweiz. 

http://www.badische-zeitung.de/grenzgaenger-sollten-rueckwirkendes-kindergeld-schnell-beantragen
Genauso besteht Anspruch auf Differenzkindergeld in der Schweiz, wenn dieses dort höher ist als das Kindergeld in Deutschland.

 

Differenzkindergeld in vielen Kantonen ist ab dem Jahr 2020 deutlich höher

Der Kanton Basel-Stadt hat ab dem Jahr 2020 die Kinder- u. Ausbildungszulagen deutlich erhöht (275 CHF und 325 CHF).
Auch andere Kantone haben die Zulagen zum Teil deutlich erhöht.

Ein Übersicht finden Sie hier: https://www.babywelten.ch/baby/baby-familie-beruf/so-viel-familienzulage-kindergeld

Wenn Kindergeld primär in Deutschland bezogen wird, lohnt sich also für den in der Schweiz arbeitenden

Ehegatten in jedem Fall ein Antrag auf Differenzkindergeld.

 

Wenn der andere Elternteil in Deutschland primär Kindergeld bezieht sollten
Mitarbeit der Novartis, Roche (und auch anderer Arbeitgeber) nicht vergessen…

….den vom Arbeitgeber finanzierten freiwilligen Ausgleich Familienzulage (Novartis)
bzw. Ausgleichszahlung Kinderzulage (Roche), zu beantragen. Das geht auch mehrere Jahre rückwirkend.

Dass macht in jedem Fall immer Sinn, wenn mindestens ein Kinder schon 16 Jahre alt ist (da dann Anspruch auf die höhere
Ausbildungszulage von z.B. CHF 250 oder CHF 275 / Monat besteht), und/oder für jüngere Kinder wenn der Arbeitgeber
eine zusätzliche Familienzulage/Unterhaltszulage oder eine höhere als das gesetzliche vorgeschriebene Kinderzulage bezahlt.
(z.B. Roche/Novartis mit CHF 130/Monat). 

Es macht aber auch in allen Fällen Sinn in denen der Arbeitgeber nur die gesetzliche vorgeschriebene Kinderzulage
für Kinderunter 16 Jahren bezahlt (z.B. im Kanton Basel Stadt CHF 200/Monat) und diese geringer als das in Deutschland bezahlte Kindergeld
ausfällt. Ob das der Fall ist hängt dann immer vom jeweiligen Umrechnungskurs ab).

Natürlich ist auch zu beachten, dass es in 2020 auch in Deutschland wegen Corona ein höheres Kindergeld gegeben hat,
wodurch sich der Differenzkindergeldanspruch entsprechend mindert.

Der Antrag muss jedes Jahr neue gesellt werden. Die Beantragung ist für den Zeitraum
ab dem 01.04.2012 möglich. Das geht auch einige Jahre rückwirkend. Bei Roch wird der Antrag über das Payroll Office gestellt.
Bei Novartis wird der Antrag zusammen mit dem Antrag auf Differenzkindergeld (von der AK40 finanziert)
gestellt. Formulare finden Sie im Intranet der Novartis. Das ausgefüllte Formular ist an die AK40 (Familienkasse in der Schweiz)
zu senden. Mitschicken müssen Sie eine Bescheinigung über das in Deutschland ggf. (nicht) ausbezahlte Kindergeld.
Die AK40 prüft ob (staatliches) Differenzkindergeld ausbezahlt werden kann.  Die AK40  macht dann eine
(Negativ.-) Mitteilung an die Personalabteilung des Arbeitgebers. Dort kann dann (ggf. das staatliche)
und private vom Arbeitgeber finanzierte Differenzkindergeld ausbezahlt werden. 

Wenn Sie Differenzkinderzulagen erhalten ist es für die Steuererklärung des Jahres der Auszahlung
dieser Zulagen wichtig nachweisen zu können wie diese Differenzkindergeldzahlung sich zusammensetzt.
Dieser Nachweis ist nur erforderlich wenn Sie Kinder hatten die 16 Jahre oder älter waren:
- für welches Kalenderjahr wurden für wie viele Monate Differenzausbildungszulage bezahlt?
- für welche Kalenderjahre wurden für wie viele Monate Familienzulagen/Unterhaltszulagen bezahlt?

Bitte Fordern Sie eine entsprechende Bescheinigung in der Personalabteilung an.

Roche stellt leider keine solche Bescheinigung aus.
Sie müssen dazu von Roch die Kopien derjenigen Differenzanzeigen der
Familienausgleichskasse AK40 anfordern, die die Ausgleichszahlung Kinderzulage
lt. Lohnausweis erklärt.

Diese weiteren Unterlagen sind bis zum Jahr 2019 nicht erforderlich, wenn alle Ihre Kinder das 16.-te Lebensjahr
noch nicht vollendet hatten.
Ab 2020 wird das jedes Jahr benötigt.

Novartis schreibt ab dem Jahr 2018 alle notwendigen Infos auf den Lohnausweis, so dass in der Regel keine
weiteren Nachweise notwendig sind.

 

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