! Notwendige Unterlagen für alle Mandanten !
So bereiten Sie sich optimal auf unseren Besuch
bzw. die Beratung per Telefon vor
Je mehr Familienangehörige anwesend oder zumindest kurzfristig
(per Tel.) erreichbar sind, desto besser. Dies gilt insbesondere für Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder über 18 Jahre. Für Kleinkinder hat sich für die Zeit der Beratung eine Betreuung bewährt, da in der Regel der volle Einsatz beider Elternteile erforderlich ist (Auskünfte erteilen, fehlende Belege heraussuchen...). Alternativ kann der Termin auch auf den späten Abend (z.B. 22:00 Uhr) gelegt werden.
Sie müssen nicht alle Belege vorab zusammenstellen,
denn häufig ergibt sich erst im Laufe des Beratungsgesprächs welche Beleg in Ihrem Fall wichtig sind. Sie können diese dann noch in aller Ruhe heraussuchen, während wir bereits Ihre Daten
erfassen.
Bei Telefonterminen kann auch eine "Suchpause" eingelegt werden.
Die fett markierten Belege und Unterlagen sollten Sie (falls auf Sie zutreffend) aber in jedem Fall vorab zusammenstellen, weil wir
diese im Gegensatz zu den anderen Belegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit benötigen werden.
Die Belege bitte nicht in Folien oder Ordner einsortieren,
sondern lose und grob nach Themen vorsortiert
auf verschiedenen Stapeln griffbereit auf dem Arbeitstisch bereitlegen.
So können Sie z.B. eigene Stapel für folgende Themen bilden
- Spenden
- Einnahmen Arbeitnehmer
- Ausgaben Arbeitnehmer
- Kinderbetreuungskosten
- Handwerkerrechnungen
- Krankheitskosten
- ...usw.
Bitte machen Sie vorab keine Belegkopien. Wir arbeiten mit Originalen,
die nach der Beratung bei Ihnen verbleiben und dann falls erforderlich vor Weiterleitung an das Finanzamt immer noch kopiert werden können.
Viele Belege müssen nicht mehr an das Fianzamt übermittelt werden.
Außerdem können die Belege auch per E-Mail an das Finanzamt übermittelt werden.
Ein idealer Arbeitsplatz könnte z.B. so aussehen
(empfiehlt sich ebenso für Telefonberatungen!)
Notwendige Infos u. Belege für alle Mandanten
> Ihre Religionszugehörigkeit sowie die Ein-
oder Austrittsbescheinigung falls im zu erklärenden
Jahr ein- oder ausgetreten sind.
> Bei Trennung vom Ehegatten das genaue Auszugsdatum,
bei Scheidung das Scheidungsdatum.
> Einkommensteuerbescheid des Vorjahres und Kopie der beim
Finanzamt eingereichten Steuererklärung des Vorjahres (betrifft
nur Neumandanten)
> Ausgleichszahlungen im Rahmen eins versorgungsrechtlichen
Versorgungsausgleichs (kann im Zusammenhang mit
Scheidungen vorkommen).
> Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
(in einem noch nicht ausgeübten Beruf, z.B. für ein Erststudium)
> Spendenquittung für gemeinnützige oder kirchliche Organisationen
oder hilfsweise Kontoauszüge mit entsprechenden Abbuchungen.
Belege über Beiträge und Spenden für politische Parteien.
> Nachweis über Körperbehinderung für Sie und Ihre Kinder für die
Anspruch auf Kindergeld besteht (Bescheid oder Behindertenausweis
vom Versorgungsamt) sofern Sie Neumandant sind oder ein neuer
Bescheid ergangen ist.
> Falls Sie eine ständig hilflose Person pflegen.
Schwerbeschädigtenausweis (Merkzeichen "H") oder
Nachweis eines Pflegegrades von 4 oder 5 der gepflegten Person.
> Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen
haben, für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker sowie Fahrtkosten
und dergleichen einschließlich der Nachweise über Zuschüsse
Ihrer Krankenkasse. Die Kosten sind nur absetzbar, wenn Sie über
der (individuell zu berechnenden "zumutbaren Belastung" liegen.
https://www.steuertipps.de/lexikon/z/zumutbare-belastung
> Scheidungskosten (sind i.d.R. nicht mehr absetzar u. daher von Ihnen auch nicht mehr nachzuweisen)
> Belege über Handwerkerrechnungen oder andere haushaltsnahe
Dienstleistungen die in Ihrem Privathaushalt erbracht worden sind,
z.B. Putzfrau, Gärtner, Babysitter, Au-Pair, Reparatur der
Waschmaschine, nicht beruflich bedingte Umzugskosten,
Renovierungskosten, Schornsteinfeger, Klavierstimmer,
Ferienbetreuung der Haustiere, Belege der Minijobzentrale, ….
In Frage kommen ausschließlich mittels Überweisung beglichene
Beträge. Absetzbar sind nur die gesondert ausgewiesenen
Lohnanteile (reinen Materialrechnungen sind nicht begünstigt).
Sollte Ihr Handwerker den Lohanteil nicht gesondert
ausgewiesen haben lassen Sie die Rechnung(en) bitte noch
vor unserem Beratungstermin korrigieren.
> Die letzten beiden Nebenkostenabrechnungen/
Verwalterabrechnungen Ihrer Wohnung. Diese sollen eine
Bescheinigung des Hausverwalters bzw. des
Vermieters über die in Ihrer
Nebenkostenabrechnung/Verwalterabrechnung
enthaltene absetzbaren Handwerkerrechnungen (z.B. Wartung
der Heizung) und haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B.
Hausmeister/Treppenhausreinigung) enthalten.
Bitte diese Bescheinigungen immer von aktuellen Jahr (falls schon
vorliegend) und auch vom Vorjahr bereithalten.
Die gesuchte Bescheinigung ist häufig wie folgt überschieben:
„Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
für das Jahr xxxx über den Anteil der nach § 35a EStG begünstigten
Aufwendungen“ und wird vom Vermieter leider häufig nicht an die
Mieter weitergeleitet. D.h. Sie sollten explizit danach fragen.
> Belege über Kapitalerträge/Steuerbescheinigungen von Banken
falls insgesamt € 801 für Alleinstehende bzw. 1.602 für
Verheiratete nicht überschritten werden, aber
trotzdem Kapitalertragsteuer abgezogen worden ist.
> Belege über Kapitalerträge/Steuerbescheinigungen
falls insgesamt € 801 für Alleinstehende bzw. 1.602 für
Verheiratete überschritten werden und Ihr Steuersatz
vermutlich unter 25% liegt oder ausländische anzurechnende
Steuern bescheinigt worden sind.
Die nachfolgend grün markierten Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich, da diese
Daten von uns direkt elektronisch beim Finanzamt
abgerufen werden können. In machen Fällen ist aufgrund von Ustimmigkeiten oder fehlender elektronischer Meldungen weiterhin
der Zugriff auf die Papierbelege notwendig, weshalb Sie diese nicht wegwerfen sollten. Auch über entsprechende Leistgungen aus dem
Ausland erhalten wir keine Meldung und benötigen daher in diesen
Fällen weiter den Papierbeleg.
> Renten(anpassungs)bescheide der Deutschen Rentenversicherung
(kommen immer Mitte des Jahres)
Versicherungsbeiträge / Altersversorgung
> Rentenbbezugsbescheinigungen von privaten Versicherungen /
Renten
> An eine berufsständisches Versorgungseinrichtung (z.B. der Ärzte)
geleisteten Zahlungen. Bescheinigung erforderlich.
> An die KSK (Künstersozialkasse) bezahlte Beiträge für die
Rentenversicherung (Jahresbescheinigung erforderlich)
> Rürup Renten-Bescheinigung = (zertifizierte
Basisrentenversicherung)
> Riesterrenten Bescheinigungen
> Nur für Geringverdiener u. Rentner noch bis Einschließlich dem
Jahr 2019 steuerlich relevant:
Beiträge zu Lebensversicherung, Rentenversicherung,
Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung.
> Wenn Sie privat oder freiwillig gesetzlich Krankenversichert sind:
Bescheinigung über die für das Jahr 20XX an das Finanzamt
übermittelten Krankenversicherungsbeträge nach § 10 Abs. 1
ESTG (Beiträge für die Basisabsicherung).
> Unterhaltszahlungen (auch Sachleistungen) an Kinder für die kein
Anspruch auf Kindegeld mehr besteht und Unterhaltszahlungen an
den (nichtehelichen) Lebenspartner. Bitte Einkommensnachweise der
unterhaltenen Personen bereithalten. Ebenso die bei der
unterhaltenen Person angefallenen Kosten für Krankenversicherung.
> Zahlungen an Angehörige im Ausland. Der Nachweis der
Unterstützungsbedürftigkeit muss durch eine
Unterhaltsbescheinigung (des Heimatlandes) erbracht werden.
Am besten rufen Sie uns zu diesem Punkt vorab an.
> Unterhaltsleistungen an geschieden oder dauernd getrennt
lebenden Ehegatten. Wenn dieser der Versteuerung zugestimmt hat
(sog. "Realsplitting").
> Bescheinigung über von/für Kinder bezahlte
studentische Krankenversicherung. Bitte besorgen Sie sich eine
Bescheingung der Krankenkasse Ihres Kindes. Zudem überprüfen Sie
bitte ob Ihre Kind der elektronischen Übermittlung der Beiträge an das
Finanzamt zugestimmt hat (z.B. durch Anruf bei der Krankenvers.).
Häufig liegt die Zustimmung (noch) nicht vor und die Beiträge können
(nur) deshalb nicht abgesetzt werden.
> Elterngeldbescheid / Mutterschaftsgeld
> Beleg über Schulgeldzahlungen für Ersatz- oder Ergänzungsschulen
für Ihre Kinder (z.B. Angell oder St.-Ursula Gymnasium).
> Kinderbetreuungskosten, Kernzeitbetreuungskosten,
Ferienbetreuung, Tagesmutter, Au-Pair, ...
(muss unbar bezahlt worden sein).
> Bei Kindern über 18 Jahren: Infos über die Ausbildung, freiwilliges
soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder
Zivildienst oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz
nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Eigene Einkünfte (z. B.
Rente, Arbeitslohn, Bafög) könnten (müssen aber nicht) relevant sein.
- Vom Kind bezahlten Krankenversicheurngsbeiträge.
- Ausdruck der "Elektronischen Lohnsteurbescheinigung(gen)" aller
Arbeitgeber Ihres Kindes und ggf. die einzelnen Lohnabrechnungen.
(nur für Kinder noch wirtschaftlich abhängig von Ihnen waren).
- Von wann bis wann war das Kind wo gemeldet (mit 1. u. ggf.
2. Wohnsitz).
Das Kind sollte bei der Beratung möglichst anwesend
oder kurzfristig telefonisch erreichbar sein!
> Bitte zum Termin folgende Zahlen bereit halten:
- Anzahl Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort
a) mit PKW
b) mit Öffenlichen Verkehrsmitteln
- Anzahl der Krankheitstage
- Anzahl der Urlaubstage
- Anzahl der Tagen an denen Sie ausschließlich zu Hause
gearbeitet haben.
Bei Arbeitnehmern in Deutschland kann von 230 Arbeitstagen/Jahr
ausgegangen werden (bei Lehreren von ca.190).
Bei Grenzgänern in die Schweiz von 240 Tagen.
> Ausdruck Ihrer Elektronische(n) Lohnsteuerbescheinigung(en).
(Hilfsweise könnten die Jahreswerte auch aus der Lohnabrechnung
Dezember abgelesen werden (bei Beamten funktioniert das nicht)).
> Unterlagen zu erhaltenen Abfindungszahlungen (z.B. Vertrag, Urteil).
> Falls Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren:
Arbeitslosengeldbescheinigung, Krankengeldbescheinigung
Mutterschaftsgeldbescheinigung,
Elterngeldbescheid, Überbrückungsgeld, ..
> Fahrten zu (möglicherweise mehreren) Arbeitgebern.
Stellen Sie bitte die genauen Entfernungskilometer fest
(z.B. über Google Maps).
> Unfall auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Rückweg. Nachweis
nicht erstatteter Kosten (z.B. Reparatur des eigenen Fahrzeugs,
Selbstbeteiligung, Polizeibericht Versicherungsbericht)
> Nachweis über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden und
Berufskammern (Gewerkschaften, Grenzgängerverein, usw.)
> Bescheinigung vom Arbeitgeber über Arbeitszeiten an
ständig wechselnden Einsatzstellen (z.B. Dachdecker/Kraftfahrer).
Anzahl der Tage mit Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
und mehr als 24 Stunden.
> Belege für Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur,
Fortbildungs- und Ausbildungskurse, Arbeitsmittel, ...
> Doppelte Haushaltsführung (Miete in Zweitwohnung am Arbeitsort,
Maklergebühren, Ausstattung der Zweitwohnung, Anzahl der
Familienheimfahrten,…)
> Bewerbungskosten (Porto/Tel./Fahrtkosten/Passbilder/
Übernachtungen/…)
> Beruflich bedingte Umzugskosten (Spedition, Kosten Whg.-Suche,
Makler, Doppelte Mietzahlung, …)
> Telefonkosten (insbes. Lehrer, Außendienstmitarbeiter,
Bereitschaftsdienstler). Höhe der pro Monat angefallenen Kosten für
Festnetz und Handy (bitte keine Jahressumme sondern die einzelnen
Monatsbeträge Jan. – Dez. auflisten, keine Belege erforderlich)
> Arbeitszimmer wenn Ihnen Ihre Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz
zur Verfügung stellt (Fläche des Arbeitszimmers u. der gesamten
Wohnung, Grundriss der Wohnung, Stromabrechnung,
Hausratversicherung, NK-Abrechnung u. andere Wohnkosten)
> Beleg über Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeiträge, Rechnung
des (bisherigen) Steuerberaters, Fachliteratur, EDV-Programme).
> Nachweis (Kto.-Auszug oder aktuelle Abrechnung) über bezahlte
Rechtschutzversicherungsbeiträge sofern auch
Arbeitnehmerrechtschutz mitversichert ist (nicht wenn nur
Verkehrsrechtschutz versichert ist).
> Nachweis (Kto.-Auszug oder aktuelle Abrechnung) über bezahlte
Unfallversicherungsbeiträge (gilt nicht für Kinderversicherungen)
> Bestätigung des Anlageinstituts über vermögenswirksame Leistungen
(Anlage VL von der Bausparkasse oder Investmentgesellschaft).
Nur notwendig, wenn Sie deutlich weniger als EUR 25.000/EUR 50000
(Alleinstehende/Verheiratete) verdienen.