Onlineerstattungsverfahren für Quellensteuer die auf die Dividendenausschüttungen Schweizer Aktien und Zinsen einbehalten wird (Formular 85)
Dividenden werden mit 35% Quellensteuer belastet:
15%-Punkte davon werden in der Steuererklärung in Deutschland angerechnet. 20%-Punkte davon werden auf Antrag in der Schweiz erstattet.
Zinsen werden (ab einer bestimmten Zinshöhe) mit
35% Quellensteuer belastet:
35%-Punkte davon werden auf Antrag in der Schweiz erstattet.
Die Frist für die Erstattung beträgt 3 Jahre.
D.h. es macht Sinn den Antrag immer zusammen für drei Steuerjahre zu stellen (Eingang bis spätestens 31.12. bei der Steuerverwaltung in der Schweiz). Vorher müssen Sie den Antrag noch
vom Finanzamt in Deutschland abstempeln lassen. Kalkulieren Sie also nicht zu knapp.
Sie können die Bescheinigungen des Jahres in dem der Antrag
gestellt wird auch noch mit einbeziehen (falls diese schon vorliegen).
Im November 2024 können Sie z.B. alle Steuerbescheingungen
der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 im Formular 85 erfassen.
Ab dem Ausschüttungsjahr 2020 muss der Antrag zwingend online erfolgen.
https://eportal.admin.ch/start
-> vergl. hier der Menüpunkt „Verrechnungssteuer“
Den Antrag stellen Sie am besten selbst. Zwar wäre ich auch berechtigt den Antrag auch online für Sie zu stellen.
Dafür müssen Sie sich aber erst selbst registrieren und mich dann online durch freischalten (wofür Sie sich wieder selbst registrieren müssen).
Wenn Sie es soweit geschafft haben ist es aber dann das einfachste,
dass Sie den Antrag gleich selbst stellen. Das ist nicht schwer.