Neues Onlineerstattungsverfahren für Quellensteuer die auf die Dividendenausschüttungen Schweizer Aktien und Zinsen einbehalten wird (Formular 85)
Dividenden werden mit 35% Quellensteuer belastet:
15%-Punkte davon werden in der Steuererklärung in Deutschland angerechnet. 20%-Punkte davon werden auf Antrag in der Schweiz erstattet.
Zinsen werden (ab einer bestimmten Zinshöhe) mit
35% Quellensteuer belastet:
35%-Punkte davon werden auf Antrag in der Schweiz erstattet.
Die Frist für die Erstattung beträgt 3 Jahre.
D.h. es macht Sinn den Antrag immer zusammen für drei Steuerjahre zu stellen (Eingang bis spätestens 31.12.
bei der Steuerverwaltung in der Schweiz). Vorher müssen Sie den Antrag noch vom Finanzamt in Deutschland abstempeln lassen.
Bis zum Ausschüttungsjahr 2019 kann bzw. muss der Antrag noch
mittels Papierformular erfolgen.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/ausland.html
Ab dem Ausschüttungsjahr 2020 muss der Antrag zwingend online erfolgen.
https://eportal.admin.ch/start
-> vergl. hier der Menüpunkt „Verrechnungssteuer“
Bis zum Ausschüttungsjahr 2019 kann ich den Antrag noch für Sie stellen.
Ab dem Ausschüttungsjahr 2020 sollten Sie das selbst tun.
Zwar wäre ich auch berechtigt den Antrag auch online für Sie zu stellen.
Dafür müssen Sie sich aber erst selbst registrieren und mich dann online freischalten.
Wenn Sie es soweit geschafft haben ist es aber wohl das einfachste,
dass Sie den Antrag gleich selbst stellen.