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Jared Daum
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Schon ein Minijob  (oder eine nicht geringfügige selbständige Erwerbstätigkeit) des nicht in der Schweiz erwerbstätigen Ehegatten führt in der Regel zu einem primären Kindergeldanspruch in Deutschland (der aber bereits nach 6 Monaten verjährt)

Während also in Deutschland nur für 6 Monate rückwirkend Kindergeld beantragt werden kann muss das Kindergeld in der Schweiz unter Umständen für mehrere Jahre zurückbezahlt werden. Sie sollten also immer sehr zeitnah prüfen in welchem Land (primär) der Anspruch auf Kindergeld besteht. 

Lesen Sie dazu auch den nachfolgenden Menüpunkg "Info Differenzkindergeld"

 

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