Mobile-Steuerberatung

Jared Daum
Waldallee 13
79110 Freiburg

0761/800805
 

Zusätzliche Unterlagen für Vermieter...

...von Wohnungen und Häusern

Betrifft alle Immobilien: 

- Höhe der vereinnahmten Kaltmieten (z.B. 500x6 + 560x6)
- Höhe der vereinnahmten Nebenkostenumlagen (z.B. 105x12)
- Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung der letzten beiden Jahre
- Nebenkostenabrechnungen der letzten beiden Jahre, die Sie mit
   Ihren Mietern gemacht haben (es wird nur das Abrechnungsergebnis
    benötigt, d.h. z.B. für das Jahr 2019 haben Sie von Ihrem Mieter
    eine Nachzahlung in Höhe von € 61,12 erhalten, die Ihnen im Jahr
    2020 zugeflossen ist). 
 - (Jahres-)Schuldzinsbescheinigungen der finanzierenden Banken
 - Höhe der von Ihnen bezahlten Grundsteuer
 - Reparaturen und Instandhaltungskosten
 - Kosten der Mietersuche (Inserate, Makler, Mietverträge, Fahrtkosten)
 - Beitrag für Haus u. Grund u. andere Rechtsberatungskosten
 - Kopie der Steuererklärung und des Steuerbescheids des Vorjahres
   (nur wenn Sie neuer Mandant sind).

Falls es keine Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung gibt
zusätzlich:
- Gebäudeversicherung
- Heizkosten (Öl, Gas, …)
- Wasser- u. Abwasserabrechnung
- Stromabrechnung sofern vom Mieter nicht direkt getragen

Zusätzliche notwendige Belege und Infos bei erstmaliger Vermietung nach der Neuanschaffung /Schenkung /Erbschaft

- Kaufvertrag /Schenkungsvertrag /Übertragungsvertrag
- Baujahr
- Exakte Wohnfläche mit Nachkommastellen
- Notar-, Gerichts- u. Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Maklerkosten
- Baukostenaufstellung (alle Handwerkerrechnungen)
   getrennt nach Gebäude und Boden (Excel-Tabelle wäre gut) 
- Inserate, Fahrtkosten, Schätzkosten, Rechtsberatung im
   Zusammenhang mit dem Erwerb
- Mietvertrag
- Nachweis über eingesetztes Eigenkapital und Darlehensverträge.

- Bei Schenkungen von Immobilien:
  Kopie der Steuererklärung (Anlage V) des Schenkers vom Vorjahr

- Höhe des offizeillen Bodenrichtwertes aus dem Jahr in dem der 
  Kaufvertrag für das Objekt unterzeichnet worden ist.
  In viele Städten und Gemeinden findet man Infos dazu im Internet
  oder beim Gutachterausschuss. Nur für in Freiburg belegenen 

  Objekten ermitteln wir den Bodenrichtwert.  

- Für alle Altbauten füllen Sie bitte das nachfolgend eingefügte
  Formular aus. Beachten Sie dabei insbesondere die Fußnote 2.
  Maßgebend ist der Bauzustand der von Ihnen erworbenen 
  Immobilie im Zeitpunkt der Übergabe durch den Verkäufer.   

Bauzustandserfassung (Ableitung des fiktiven Baujahrs unter Berücksichtigung von Modernisierungen)
B) Ableitung fiktives Baujahr (Mandanten[...]
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