Wenn Sie in Kürze eine Arbeit in der
Schweiz aufnehmen (und die 60-Tage-Regel)
für Sie nicht in Frage kommt) benötigen Sie
möglicherweise folgende Unterlagen
Vergessen Sie nicht auch das Einkommen anzugeben, welches Sie
im Jahr der Arbeitsaufnahme noch bis zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz in Deutschland erzielt haben. Andernfalls erwartet Sie regelmäßig eine hohe Nachzahlung.
> Antrag für eine Ansässigkeitsbescheinigung
(3fach, Formular Gre-1a b, und c, PDF, ausfüllbar)
1. Ausfüllen
2. Vom Wohnsitzfinanzamt abstempeln lassen
3. Bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen
-> Folge: Das Finanzamt in Deutschland setzten 1/4-jährliche
Vorauszahlungen fest.
Der Arbeitgeber in der Schweiz behält maximal
4,5% Quellensteuer ein.
Nutzen auch Sie unseren Service und
vereinbaren Sie einen Termin -> Tel. 0761/800805